Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Vertragspartner des Kunden/Käufers (nachfolgend „Kunde“ genannt) ist die L & V Kennzeichnungstechnik GmbH (nachfolgend „L & V GmbH“ genannt).
2. Vertragsabschluss
- Wir beliefern ausschließlich Gewerbe, Handel und Behörden oder andere gewerbenahe Gesellschaften.
- Uns erteilte Aufträge sind mit dem Zugang an uns bindend. Eingehende Aufträge werden von uns abgehend binnen einer Frist von 5 Werktagen schriftlich bestätigt oder abgelehnt. Sollten Änderungen des Auftragsinhalts oder der Konditionen erforderlich sein, erstellen wir ein neues Angebot.
- Wird das Angebot von uns erstellt, sehen wir uns mit einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum hieran gebunden. Innerhalb dieser Frist akzeptieren wir eine gleich lautende, schriftliche Rückbestätigung zum Vertragsabschluss.
- Zur Abgabe von verbindlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind nur die dafür autorisierten Mitarbeiter unseres Hauses an der L & V Kennzeichnungstechnik in Burgbrohl ermächtigt. Sie bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
3. Vertragsinhalt
- Vertragsinhalt ist der Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien oder Dienstleistungen. Warenlieferungen erfolgen ab Werk zuzüglich der Kosten für Verpackung und Fracht, soweit auf Wunsch des Kunden von uns zu veranlassen.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Fakturierung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter 150,00 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.
- Maschinen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien: Die Lieferung erfolgt in einwandfreiem Zustand ohne Montage. Die Aufstellung und Inbetriebnahme von Ausrüstungen sollte jedoch nur durch einen Fachmann erfolgen. Gleiches gilt für den Einbau von Ersatzteilen. Verbrauchsmaterialien sind unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auszutauschen.
- Soweit die Montage, Inbetriebnahme oder Reparatur am Aufstellungsort durch L & V GmbH erfolgt, werden die hierfür entstehenden Kosten gemäß unserer zum Zeitpunkt der Dienstleistung geltenden Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
- Unser Dienstleistungsangebot bezieht sich auf den vom Kunden gesondert zu buchenden Service vor Ort zur Installation der Maschinen, der Reparatur mit Einbau neuer Ersatzteile, der Wartung und der Schulung gemäß separat zu treffender Vereinbarung. Die Preise hierzu werden jeweils angeboten inklusive des Zeitaufwandes der Anreise, zuzüglich notwendiger Reise- und Übernachtungskosten sowie Materialkosten. Soweit Schulungen vor Ort angeboten sind, deren Kosten pro teilnehmende Person unter Benennung einer Mindestteilnehmerzahl benannt sind, werden die Kosten auf die Mindestteilnehmerzahl auch dann berechnet, wenn diese Mindestteilnehmerzahl konkret nicht erreicht wird.
- Soweit Dienstleistungsangebote von uns eigenständig oder im Verbund mit dem Verkauf von Hardware Vertragsgegenstand sind, verstehen sich dafür benannte Termine als Wunschtermine. Sie sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verfügbarkeit sowohl der Hardware als auch der Fachkräfte abzustimmen.
- Müssen konkret abgesprochene Dienstleistungstermine aus Gründen abgebrochen werden, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Vergütung mit einem Abzug von 25% geschuldet. Sagt der Kunde konkret vereinbarte Dienstleistungstermine 3 Werktage oder weniger vor dem Termin ab, bleiben 50% der vereinbarten, sonst der nach erwartetem Zeitaufwand kalkulierten, Vergütung geschuldet.
- Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Auslieferung, unseren Dienstleistungen oder dem technischen Support Unterlagen von uns anvertraut werden, die mit dem Zusatz „vertraulich“ versehen sind, ist er verpflichtet, diese Unterlagen keiner dritten Partei zugänglich zu machen und dementsprechend zu verwahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind vertrauliche Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
4. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
- Unsere gewerblichen Kunden sind verpflichtet, unsere Lieferungen von Maschinen, Ersatzteilen oderVerbrauchsmitteln unverzüglich bei ihrer Ankunft auf die ordnungsgemäße Verpackung, Stückzahl und die Übereinstimmung der gelieferten Artikel mit den bestellten Artikeln zu überprüfen. Beanstandungen sind insoweit nur binnen 5 Werktagen nach Ankunft der Ware möglich und haben spezifiziert und schriftlich zu erfolgen.
- Für Transportschäden oder Verluste auf dem Transportwege übernehmen wir keine Haftung und liefern „ab Werk“. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
- Die angelieferten Artikel sind binnen 30 Tagen ab Ankunft der Ware einem Funktionstest zu unterziehen, und eventuelle Mängel innerhalb dieser Frist spezifiziert schriftlich anzuzeigen.
- Zu den Verbrauchsmitteln empfiehlt sich zu jeder Nachbestellung ein Funktionstest zu dem vorgesehenen Einsatzzweck auch dann, wenn es bei vorangegangenen Lieferungen solcher Verbrauchsmittel nicht zu Beanstandungen gekommen war. Unsere Verbrauchsmittel verfügen über eine gleich bleibende Qualität bei erprobten Standardanwendungen. Dennoch können wir bei Sonderanwendungen keine Haftung für mögliche Abweichungen übernehmen.
- Alle von uns gelieferten Produkte unterliegen einer strengen und fortlaufenden Qualitätskontrolle und sind für eine hohe gewerbliche Beanspruchung konzipiert. Der Kunde sollte in jedem Falle die Verwendbarkeit des Produktes auf seinen Einsatzzweck hin prüfen.
- Sollten dennoch Störungen auftreten, sichern wir zu, unabhängig davon ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, auf Nachfrage zeitnah Techniker bereit zu stellen, die mit unseren Produkten vertraut sind und die Ursache der Störung ermitteln und versuchen werden, die Störung vor Ort bei Ihnen zu beheben. Die Kosten des Einsatzes des Technikers sind vom Kunden zu tragen, die jeweils aktuellen Konditionen benennen wir auf Nachfrage gerne. Materialkosten sind vom Kunden nicht zu erstatten, wenn und soweit das Material im Rahmen der Gewährleistung zu stellen ist.
- Sollte die Störung vor Ort nicht behoben werden können oder der Kunde keinen Technikereinsatz wünschen, hat der Kunde das Recht, den defekten Artikel zum Zwecke der Reparatur in transportgeeignetem Zustand an das Werk von L & V GmbH Burgbrohl einzuschicken. Wichtig: Vor einer Einsendung ist das weitere Vorgehen mit L & V telefonisch Tel.: 0 26 35-92 44 94 abzusprechen. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben telefonisch die Ursache der Störung zu ermitteln und gegebenenfalls zu beheben. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Kunde von der Firma L & V GmbH ein auszufüllendes Formular und weitere wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einsendung des Artikels.
- Die Einsendung reklamierter Artikel an die Firma L & V GmbH und die Rücksendung an den Kunden erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Versicherung.
- Soweit es sich bei der Reparatur nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, stellen wir Material und Personalkosten in Rechnung. Auf Wunsch wird vor Beginn der Reparatur nach Analyse der Störungsursache mitgeteilt, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, und anderenfalls ein Kostenvoranschlag erstellt.
- Verbrauchsmittel sind zum kurzfristigen Einsatz vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist hierfür beträgt 6 Monate ab Kauf, soweit auf der Verpackung kein abweichendes Datum vermerkt ist.
- Auf Zubehörposten besteht ein Gewährleistungsanspruch für die Dauer von 12 Monaten. Bei Zubehörposten, die bereits Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns die Anforderung des Nachweises vor, dass der Defekt durch Konstruktions- / Herstellungsfehler und nicht durch Verschleiß verursacht ist.
- Auf die von uns an gewerbliche Kunden gelieferte Ausrüstung besteht ein Gewährleistungsanspruch für die Dauer von 365 Tagen ab Inbetriebnahme, maximal jedoch für die Dauer von 2.100 Betriebsstunden. Bei Lieferung an Handelspartner gilt der Gewährleistungsanspruch ab dem Datum der nachzuweisenden Rechnungsstellung an den Endkunden, jedoch nicht länger als 15 Monate ab unserem Rechnungsdatum.
- Tritt innerhalb dieser Grenzen eine Störung der Ausrüstung auf, die auf einen Defekt eines Teils des Gerätes zurück zu führen ist, stellen wir ohne Berechnung ab Werk Burgbrohl ein einwandfrei funktionierendes Ersatzteil zur Verfügung, nachdem der Kunde das defekte Teil kostenfrei L & V zur Prüfung zur Verfügung gestellt hat.
- Diese Zusage gilt nicht für den Fall einer nicht spezifikationsgerechten Aufstellung, technische Veränderung, Versorgung der Ausrüstung mit ungeeigneten Betriebsstoffen, Wartung durch unkundiges Personal, unsachgemäßen Gebrauch, sowie nicht betriebsbedingten Einwirkungen von außen (Feuer, Wasser, Blitz u.a.). Sollten Anhaltspunkte für solche Einwirkungen vorliegen, haften wir nur gegen Nachweis, dass die Störung unabhängig von der Einwirkung aufgetreten ist.
- Sollte eine erhebliche Störung der Ausrüstung trotz des Austausches defekter Teile nach drei Reparaturversuchen nicht beseitigt werden können, ist der Käufer berechtigt, die Ausrüstung binnen 4 Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch am Sitz der Firma L & V zur Verfügung zu stellen. Für diesen Fall wird der Kaufpreis anteilig erstattet unter angemessenem Abzug für den Gebrauchsvorteil während der Dauer des fehlerfreien Betriebes der Ausrüstung. Ein Anspruch auf Behalt der Ausrüstung unter Herabsetzung des Kaufpreises besteht nicht.
- Eine Haftung für Mangelfolgeschäden / Ausfallzeiten der von uns gelieferten Waren können wir nicht übernehmen, es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von L & V zurück zu führen. Sollte sich bei einer Störung der Ausrüstung infolge eines Mangels abzeichnen, dass die Reparatur voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, stellen wir im Rahmen der Verfügbarkeit auf Wunsch ein gleichwertiges Ersatzgerät.
5. Zahlungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt
- Unsere Rechnungen innerhalb Deutschland sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder bis 14 Tage rein netto. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseinganges auf unserem Konto. Auf Rechnungen für Dienstleistungen kann abweichend hierzu kein Skonto gewährt werden.
- Unsere Rechnungen außerhalb Deutschland sind im Voraus rein netto zu zahlen (Vorkasse).
- Bei späteren Zahlungen (Verzug) wird der gesetzliche Verzugszins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zzgl. der Kosten des Forderungseinzuges berechnet.
- Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Warenlieferungen unser Eigentum und gehen erst mit dem vollständigen Ausgleich aller Rechnungen in Eigentum des Erwerbers über (Kontokorrentvorbehalt). Eine Weiterveräußerung der Ware ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung statthaft.
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren zu beanspruchen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag muss damit nicht verbunden werden, sondern die Waren stehen dem Kunden nach Ausgleich der offenen Warenrechnungen, Kosten und Zinsen wieder zur Verfügung.
6. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist unser Werk in Burgbrohl. Auf die Vertragsbeziehung findet Deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN- Übereinkommens über den internationalen Warenkauf Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Maßgebend für die AGB ist die deutsche Fassung.